Der Vorstand beschäftigt sich in erster Linie mit der politischen, strategischen Tätigkeit, u.a. hat der Vorstand folgende Aufgaben bzw. Kompetenzen:
- Prüfung und Entscheid bezüglich sämtlicher Fragestellungen, die dem Verband durch die Gemeinden, durch den Kanton oder durch andere Behörden oder Dritte vorgelegt werden – insbesondere Verabschiedung der Stellungnahme des Verbandes im Rahmen von Vernehmlassungsverfahren;
- Vertretung des Verbandes gegenüber Behörden und Dritten;
- Präsentation des Budgets und der Rechnung sowie des Tätigkeitsberichtes anlässlich der Generalversammlung;
- Erledigung sämtlicher Aufgaben, die nicht explizit der Generalversammlung obliegen.