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Herzlich willkommen auf der Webseite des Verbandes Walliser Gemeinden

Ein einzelner grosser Stern in der Farbe des Kantons steht symbolisch für den Verband Walliser Gemeinden. Das Symbol steht für die Verbundenheit der 122 einzigartigen Walliser Gemeinden, für den gemeinsamen Auftritt und das Zusammenwirken unserer Engagements. Der Verband vertritt die Interessen der Walliser Gemeinden gegenüber dem Kanton sowie öffentlichen und privaten Institutionen und Organisationen. 

Ausbildung für die Mitglieder der Gemeindebehörden

Damit die Mitglieder der Gemeindeexekutiven für die Ausübung ihres Amtes wichtige Kenntnisse erwerben können, hat der Verband Walliser Gemeinden zusammen mit dem Kanton und dem Verein Region Oberwallis eine Aus- und Weiterbildungsreihe lanciert. 

Die Organisation des Kursangebotes obliegt der RW Oberwallis AG. 

Informationen zu den Kursen finden Sie in der Weiterbildungsbroschüre.

Änderungsentwurf der Verordnung über die Organisation des sanitätsdienstlichen Rettungswesens

Gemäss Verordnung wird die Finanzierung des sanitätsdienstlichen Rettungswesens zu 70% vom Kanton und zu 30% von den Gemeinden übernommen. Der Gemeindeanteil wird anhand der Bevölkerung (80%) und der Übernachtungen (20%) auf die Gemeinden aufgeteilt. Die vorgeschlagene Änderung betrifft den Teil der Übernachtungen (20%), der aktuell anhand der effektiven Aufenthalte (Übernachtungen) berechnet wird.

Die vorgeschlagene Anwendung der Methode, welche die Dienststelle für Mobilität ab dem 1.1.2025 infolge der Änderung des Strassengesetzes anwenden wird, ist nachvollziehbar und folgerichtig.

Vorentwurf der Totalrevision des Gesetzes betreffend die Anwendung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (GABewG)

Die vorgeschlagenen Anpassungen basieren hauptsächlich auf den zwei Motionen «Das ganze Wallis ist touristisch» und «Aufhebung der Wiederveräusserungsfrist für Schweizer", die vom Grossen Rat angenommen wurden.

Stellungnahme

Gesetz über die Videoüberwachung an öffentlichen Orten (VidG)

Die Gemeinden fallen nicht in den Geltungsbereich des Videogesetzes. Artikel 3, Absatz 2, Ziffer d des Gesetzesentwurfs schliesst die Videoüberwachung in einem Bereich, der in die Zuständigkeit der Gemeinde fällt, das heisst insbesondere kommunale Anstalten, Orte und Strassen, aus dem Anwendungsbereich des VidG aus. 

Dieser Ausschluss der Gemeinden ist folgerichtig, da gemäss Artikel 28a Absatz 1 GIDA die Installation von Bildaufnahme- und Bildaufzeichnungsgeräten im kommunalen öffentlichen Raum entsprechende Bestimmungen in einem kommunalen oder interkommunalen Reglement benötigt, das vom Generalrat oder der Urversammlung angenommen und vom Staatsrat homologiert wurde. 

Gesetz über die kantonale Luftfahrtstrategie und über die Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft des Flughafens Sitten

Das Interesse der Walliser Gemeinden am Betrieb des Flughafens Sitten ist unterschiedlich ausgeprägt, weshalb wir uns im Interesse aller Gemeinden zu zwei Punkten äussern:

- Wir unterstützen die Gründung einer privatrechtlich gemischtwirtschaftlichen Aktiengesellschaft, die zu mindestens 51% im Besitz von öffentlichen Körperschaften ist. Die Aktienmehrheit muss in den Händen der öffentlichen Hand sein.

- Die Walliser Gemeinden sind bereit, sich solidarisch mit der Kantonshauptstadt Sitten und dem Kanton zu zeigen und sich finanziell am Betrieb des Flughafens Sitten zu beteiligen. Dies darf jedoch für die Gesamtheit der Walliser Gemeinden lediglich 10% der kantonalen Entschädigung betragen, und nicht wie vorgeschlagen 20%. Eine Beteiligung von 20% lehnen wir klar ab, da damit verschiedene Gemeinden zu stark belastet werden würden.

Stellungnahme

Revision des Baugesetzes und der Bauverordnung

Der Vorstand des Verbandes Walliser Gemeinden (VWG) begrüsst die Revision des Baugesetzes und der Bauverordnung, da sie aufgrund der rechtlichen Veränderungen, den aktuellen Entwicklungen und den verschiedenen parlamentarischen Vorstössen notwendig ist.

Stellungnahme

Teilrevision des kantonalen Richtplans

Der kantonale Richtplan wurde vom Bundesrat in zwei Etappen genehmigt: die erste Etappe am 1. Mai 2019, die zweite am 27. April 2020. 


Dies war ein wichtiger Schritt, da er Rechtssicherheit brachte, worauf die Gemeinden für ihre Arbeiten in der Raumplanung zwingend angewiesen sind.

Jahresbericht 2023

Teilrevision des Gesundheitsgesetzes

Stellungnahme des Verbandes Walliser Gemeinden zur Teilrevision des Gesundheitsgesetzes

Stellungnahme

Gesetzes über Bildung und Forschung von universitären Hochschulen und Forschungsinstituten

Stellungnahme des Verbandes Walliser Gemeinden zur Totalrevision des Gesetzes über Bildung und Forschung von universitären Hochschulen und Forschungsinstituten

Stellungnahme

Änderung des kantonalen Gesetzes über die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raumes, Rahmenkredit für den Walliser Rebberg des 21. Jahrhunderts

Der Vorstand des VWG nimmt die Analyse zur Situation des Walliser Weinbaus und die aufgeführten Problemstellungen zur Kenntnis. Er unterstützt alle Bemühungen, die ein koordiniertes Vorgehen zwischen Bund, dem Kanton Wallis und den Weinbaugemeinden ermöglichen. Die Walliser Weinbaugemeinden sind sich der Problematik bewusst und haben in den letzten Jahren und Jahrzehnten stark investiert, um den Herausforderungen zu begegnen. 

Zahlreiche Projekte (Instandsetzung von Trockensteinmauern, Verbesserung der Bewässerungsnetze, Anbindungswege auf Gemeindeebene) sind in verschiedenen Gemeinden am Laufen und werden vom Kanton unterstützt und begleitet. Diese laufenden Projekte müssen parallel zu den neuen Massnahmen weitergeführt und abgeschlossen werden.

Revisionsentwurf Verordnung über den Wald

Stellungnahme des Verbandes Walliser Gemeinden zum Revisionsentwurf der Verordnung über den Wald

Verband Walliser Gemeinden für ein JA zum Solardekret

Die Walliser Bevölkerung stimmt am 10. September 2023 über das Dekret zu den Baubewilligungsverfahren für Photovoltaik-Grossanlagen ab. Es geht beim Dekret nicht darum, ob man für oder gegen Solarparks ist, sondern einzig darum, ob das Bewilligungsverfahren verschlankt werden soll. Das Dekret hat den Vorteil, dass es die Verfahren konzentriert und vor allem, dass es in jedem Fall die Zustimmung der Legislative (Generalrat oder Urversammlung) der Standortgemeinde erfordert.

Da mit dem Solardekret das Bewilligungsverfahren beschleunigt, der bürokratische Aufwand reduziert und die Gemeindeautonomie respektiert wird, unterstützt der Verband Walliser Gemeinden das Solardekret und setzt sich für ein JA bei der Abstimmung vom 10. September 2023 ein.

Jahresbericht 2022

Agenda

Generalversammlung 2025

7. Mai 2025, 17 Uhr, Monthey

Vorstandssitzungen

28. Januar 2025

26. Februar 2025

26. März 2025

7. Mai 2025

Medienmitteilungen

Medienmitteilung 02/2023

18. August 2023

JA zum Solardekret

Medienmitteilung 01/2023

27. April 2023

Medienmitteilung zur Generalversammlung

Medienmitteilung 02/2019

1. Mai 2019

Verband Walliser Gemeinden: primärer Ansprechpartner des Kantons in allen kommunalen Fragen

Medienmitteilung 01/2019

14. Januar 2019

Nein zur Zersiedelungsinitiative

Medienmitteilung 01/2018

29. JANUAR 2018

Nein zur No-Billag-Initiative

MEDIENMITTEILUNG 02/2018

4. MAI 2018

Der Präsidenten der Walliser Gemeinden unterstützen «Sion 2026»

MEDIENMITTEILUNG 01/2017

3. MAI 2017

Generalversammlung vom 3. Mai 2017: Wahl des neuen Vorstandes und des Präsidenten

MEDIENMITTEILUNG 02/2017

8. MAI 2017

Für ein Ja zum kantonalen Raumplanungsgesetz

Newsletter

Newsletter 01/2019

25.02.2019

Newsletter 02/2017

18.12.2017

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24.02.2017

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