Das auf fünf Jahre befristete Dekret regelt das Bewilligungsverfahren für Photovoltaik-Grossanlagen (jährliche Mindestproduktion 10 GWh), mit Ausnahme von Stromleitungen. Es sieht als zuständige Bewilligungsbehörde den Staatsrat vor. Gemäss Art. 2, Abs. 3 des Dekrets müssen die Gemeinden und die Grundeigentümer ihre Zustimmung erteilen. Hierfür ist die kommunale Legislative zuständig. Die Zustimmung der Gemeinde muss vom potenziellen Betreiber eingeholt werden bevor das Dossier beim Kanton eingereicht wird (vgl. auch EnG Art. 71a, Abs. 3).
Der Vorstand der Walliser Gemeinden begrüsst das Dekret und findet es richtig, dass die Zustimmung der Gemeinden integraler Teil des beim Kanton eingereichten Dossiers sein muss.
Der Verband der Walliser Gemeinden begrüsst das neue kantonale Energiegesetz, insbesondere die Fristverlängerung von 5 auf 10 Jahre, um in dieser Zeit die kommunale Energieplanung nach Art. 12 Abs. 6 zu erstellen. Positiv ist auch der Aspekt, dass es bei einer Errichtung einer Wärmeerzeugungsanlage nur noch dann eine Vormeinung der Dienststelle braucht, wenn sie mit fossiler Energie betrieben wird (Art. 52, Abs. 2). Im Rahmen des künftigen Gesetzes werden die Gemeinden ihre Daten einmal jährlich an den Kanton übermitteln, so die Kontrollen der Baubewilligungsdossiers, der Baustellenüberwachungen und zum Austausch von Wärmeerzeugungsanlagen (Art. 52, Abs. 5). Der VWG beurteilt das Gesetz insgesamt als ehrgeizig, aber angemessen.
Heute werden kantonale Subventionsbeiträge für kommunale Bauprojekte nicht an die Teuerung angepasst. Die Postulanten verlangen, die Subventionsbeiträge auf laufenden Projekten anzupassen, wenn eine ausserordentliche Teuerung festgestellt wird. Der Verband der Walliser Gemeinden heisst das Postulat angesichts der aktuellen Lage gut.
Die Motionäre verlangen, dass in der Steuererklärung die tatsächlichen Kosten für die Drittbetreuung jedes Kindes in anerkannten Betreuungsstrukturen von den Einkünften abgezogen werden können. Der VWG ist der Meinung, dass dieses Anliegen in die laufende Revision des kantonalen Steuergesetzes integriert werden sollte.
Der Verband der Walliser Gemeinden hat mehrfach auf die langen Wartezeiten bei der Dienststelle für Migration hingewiesen. Die Dienststelle hat dieses Jahr jedoch Massnahmen zur Verbesserung getroffen und Projekte lanciert (Projekt E-Migration, Optimierung der Abläufe, etc.). Der Verband unterstützt auch dieser Postulat, wie sie bereits das in der Novembersession behandelte Postulat 2022.05.118 «Zu lange Wartezeiten bei der Dienststelle für Migration» unterstützt hat, in der Meinung, dass dieses die aktuelle Stossrichtung verstärken kann.
In einfachen Situationen soll nach dem Willen der Motionäre die heute erforderliche Baubewilligung für den Einbau von Wärmepumpen durch ein Meldeverfahren ersetzt werden, wie dies bereits bei Solaranlagen verwendet wird. Die Gemeinden mahnen zur Vorsicht: Was sind «einfache Situationen»? Insbesondere bei Wärmepumpen mit Elementen ausserhalb des Gebäudes ist es wichtig, dass die Gemeinden (die Ausgestaltung von) Wärmepumpen ablehnen können, beispielsweise wenn sie das Dorfbild beeinträchtigen oder Lärm verursachen.
Das Konzept «Rapid Responder» wurde vor 3 ½ Jahren durch die Kantonale Walliser Rettungsorganisation (KWRO) in Zusammenarbeit mit der Dienststelle für Gesundheitswesen (DGW) erarbeitet, um die Notfallversorgung in den Randregionen des Kantons zu gewährleisten: Erfahrene Rettungssanitäter/-innen, die tätig werden können, bevor der Mobile Notfall- und Reanimationsdienst (SMUR) eintrifft. Wie die Postulanten ist der VWG der Meinung, dass dieses Konzept umgesetzt werden sollte, um die Notfallversorgung in allen Regionen des Kantons zu gewährleisten.
Die Postulanten fordern einen automatischen Teuerungsausgleich auf den Löhnen aller im Wallis tätigen Arbeitnehmenden. Der VWG lehnt dieses Begehren ab. Er verweist auf die gut funktionierende Sozialpartnerschaft und die Möglichkeit zu GAV-Verhandlungen.
Das Postulat möchte den Informationsaustausch zwischen den kommunalen Lehrlingskommissionen, den zuständigen Gemeinderäten und der Dienststelle für Berufsbildung verbessern. Der Vorstand des VWG ist jedoch der Meinung, dass die Arbeit in den Gemeinden gut funktioniert und lehnt das Postulat ab.
Die Motion möchte bewirken, dass in jeder Orientierungsschule auf dem gesamten Kantonsgebiet obligatorisch eine Mittagsbetreuung gewährleistet wird. Der VWG ist jedoch der Meinung, dass sich bereits heute überall dort, wo ein Bedarf vorhanden ist, Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Schulen dafür einsetzen, dass ein solches Angebot lanciert wird. Aus dieser Sicht lehnt der Gemeindeverband die Motion ab.